Verhandlungsspielräume bei Krediten nutzen

Ein Kredit ist heutzutage aus dem Alltag von vielen Millionen Bürgern nicht mehr weg zu denken. Schon viele Jahre ist es nicht mehr üblich, dass man auf eine „Sache“, die man sich gerne kaufen möchte hin spart, denn es kann nahezu immer und überall ein Darlehen zur Finanzierung des Kaufs aufgenommen werden. Oftmals wird dabei jedoch verdrängt, dass jede Kreditaufnahme einen Kostenfaktor für den Kreditnehmer darstellt. Als Kreditkosten werden alle Kosten bezeichnet, die mit der Aufnahme und Nutzung eines Kredites im Zusammenhang stehen können. Dabei gibt es manche Kreditkosten, die nur in bestimmten Fällen auftreten, aber es gibt auch Kreditkosten, die im Grunde bei jeder Art von Darlehen anfallen. Die Zinsen sind sicherlich von der Summe her die größten Kreditkosten, die bis auf wenige Ausnahmen auch bei jedem abzuzahlenden Darlehen anfallen. Den Zinssatz legt der Kreditgeber fest und bestimmt damit zugleich, welchen Ertrag er mit der Vergabe des Kredites erzielen kann.

Die Höhe der Zinsen ist je nach Kreditart bei den Banken sehr unterschiedlich veranschlagt. So muss man beim Hypothekenkredit aktuell (September 2010) zum Beispiel nur mit einem Zinssatz zwischen 2,8 und 4,5 Prozent rechnen, beim Ratenkredit zahlt man schon etwas mehr, nämlich durchschnittlich zwischen acht und neun Prozent, und der Dispositionskredit ist mit einem Zinssatz von rund 12 Prozent und teilweise auch darüber am teuersten. Zu den Zinsen können jedoch noch weitere Kreditkosten hinzu kommen. Das sind beispielsweise Bearbeitungsgebühren, die nicht selten bei der Vergabe eines Ratenkredites seitens der Bank berechnet werden. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren schwankt zwischen einem Pauschalbetrag von 100 oder 200 Euro und einem am Darlehensbetrag ausgerichteten Prozentsatz von 1-2 Prozent. Einige weitere mögliche Kreditkosten findet man vor allen Dingen im Bereich der Immobilienkredite bzw. der Immobilienfinanzierung vor.

Dabei handelt es sich beispielsweise um Gebühren, welche die Bank für eine bestimmte Dienstleistung veranschlagt, die im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung steht. Das können zum Beispiel Schätzkosten für die Bewertung einer zu finanzierenden Immobilie sein. Diese Kreditkosten, wie zum Beispiel auch die Vorfälligkeitsentschädigung oder die Bereitstellungszinsen, fallen nicht zwangsläufig an und müssen zudem vertraglich festgehalten werden, wenn sie berechnet werden sollen. Neben diesen recht offensichtlichen Kosten gibt es darüber hinaus auch noch so genannte indirekte Kreditkosten, die nicht auf den ersten Blick für den Kreditnehmer zu erkennen sind. Ein typisches Beispiel ist die Restkreditversicherung, die von nicht wenigen Kreditgebern nahezu „automatisch“ beim Abschluss eines Darlehns direkt mit abgeschlossen wird. Manchmal wird der Kunde über diese durch die Versicherung entstehenden Kosten aufgeklärt, aber manchmal „verschwindet“ die zu zahlende Versicherungsprämie auch in den monatlichen Kreditraten. Diese Kosten für die Restkreditversicherung können durchaus in Abhängigkeit von der Darlehenssumme im Bereich von mehreren hundert Euro liegen.